Klinik Kompass


Wenn es jetzt akut ist: Bei unmittelbarer Gefahr wähle die 112 oder geh in die nächste psychiatrische Notaufnahme – ohne Termin, ohne Einweisung, rund um die Uhr. Zum Reden: TelefonSeelsorge 116 123, kostenlos und anonym. Diese Seite ist zum Vorbereiten gedacht, nicht für den Notfall.

Klinik-Kompass

„Ich müsste wohl mal in eine Klinik" – und dann? Akutpsychiatrie, Tagesklinik, psychosomatische Klinik, Reha: Die Begriffe werden durcheinandergeworfen, die Zuständigkeiten sind auf zwei Kostenträger verteilt, und die entscheidenden Fragen beantwortet einem selten jemand ehrlich.

Diese Seite sortiert das. Sie erklärt, welche Klinikart wofür da ist, wer sie bezahlt, wie man hineinkommt – und was an dem Tag tatsächlich passiert, an dem man mit einer Tasche in der Hand vor der Tür steht.

Vier Klinikarten, vier Aufgaben

Die häufigste Fehlannahme: „Klinik ist Klinik." Tatsächlich haben die vier Formen unterschiedliche Aufgaben, unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Kostenträger.

Akutpsychiatrie Tagesklinik Psychosomatische Klinik Psychosomatische Reha
Wofür Krise stabilisieren, akute Zustände behandeln, Sicherheit herstellen Intensive Behandlung tagsüber, Alltag zu Hause bleibt erhalten Krisennahe Behandlung mit Psychotherapie-Schwerpunkt, an den Ursachen arbeiten Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen
Voraussetzung Akute Behandlungsbedürftigkeit – niedrigste Hürde von allen Belastbar genug für den täglichen Weg, abends allein zu Hause tragbar Behandlungsbedürftig, aber gruppen- und therapiefähig Ausreichend stabil, Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert
Wartezeit Sofort bis wenige Tage Wochen Meist Wochen bis Monate Wochen nach Bewilligung; Bewilligung selbst dauert Wochen
Dauer Tage bis wenige Wochen Etwa 6–12 Wochen Etwa 6–10 Wochen Regulär 5–6 Wochen, Verlängerung möglich
Übernachtung Ja Nein, abends nach Hause Ja Ja (ambulante Reha ist die Ausnahme)
Kostenträger Krankenkasse Krankenkasse Krankenkasse Meist Rentenversicherung, sonst Krankenkasse
Zugang über Notaufnahme, Ambulanz oder Einweisung Einweisung und Vorgespräch Einweisung, Vorgespräch, Warteliste Antrag mit ärztlichem Befundbericht

Der Unterschied, an dem die meisten hängenbleiben

Akutbehandlung und Reha sind nicht dasselbe – und nicht austauschbar. Eine Akutklinik nimmt auf, wenn es jetzt nicht mehr geht. Eine Reha setzt voraus, dass man belastbar genug ist, um sechs Wochen lang ein volles Therapieprogramm mitzumachen. Wer akut suizidal ist, wird in einer Reha-Klinik nicht aufgenommen oder muss die Maßnahme abbrechen – das ist keine Ablehnung der Person, sondern eine Frage des Auftrags.

Die Reihenfolge ist deshalb oft: erst Akutklinik, dann – wenn nötig – Reha. Beides kann direkt aneinander anschließen, dann heißt es Anschlussrehabilitation.

Psychiatrie oder Psychosomatik?

Psychiatrische Klinik

Der breitere Auftrag: von der akuten Krise bis zu schweren, langdauernden Erkrankungen. Medizinisch-psychiatrischer Schwerpunkt, oft mit Medikation. Nimmt auf, wenn es dringend ist. Verfügt über geschützte Bereiche, die aber nur einen Teil des Hauses ausmachen.

Psychosomatische Klinik

Psychotherapeutischer Schwerpunkt in festen Gruppen, dichter Therapieplan, längere Aufenthalte. Setzt voraus, dass man einigermaßen mithalten kann. Meist keine geschützten Bereiche – bei akuter Gefährdung wird verlegt.

Bei Depression, Angsterkrankungen oder Erschöpfung kommen beide infrage. Die ehrliche Faustregel: Je akuter der Zustand, desto eher Psychiatrie. Je mehr es um therapeutisches Arbeiten über Wochen geht, desto eher Psychosomatik.

Wegweiser

Drei Fragen, eine Einordnung. Das ersetzt kein ärztliches Gespräch – es hilft dir nur, das Gespräch mit der richtigen Frage zu beginnen.

Frage 1

Zwei Kostenträger, eine Logik

Die Zuständigkeit hängt nicht von der Diagnose ab, sondern vom Zweck der Behandlung.

Krankenkasse (GKV)

Zuständig, wenn es um Behandlung einer Krankheit geht: Akutpsychiatrie, Tagesklinik, psychosomatische Klinik. Grundlage ist § 39 SGB V.

Es gibt keinen Antrag, den du stellst – die Klinik rechnet direkt mit der Kasse ab. Was du brauchst, ist die medizinische Notwendigkeit, nicht eine Genehmigung.

Rentenversicherung (DRV)

Zuständig für medizinische Rehabilitation, wenn deine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Hier stellst du selbst einen Antrag.

Nicht erwerbstätig, im Rentenalter oder ohne ausreichende Versicherungszeiten? Dann ist meist die Krankenkasse Reha-Träger. Bei Unklarheit gilt: Antrag stellen, der Träger leitet intern weiter.

Der wichtigste Satz für den Antrag: Bei der Reha zählt nicht, wie schlecht es dir geht, sondern was die Erkrankung mit deiner Arbeitsfähigkeit macht. Genau darauf sollte der ärztliche Befundbericht abheben – „kann seit Monaten den Beruf nicht ausüben" trägt weiter als „leidet sehr".

Was du selbst zahlst

Klinik über die Krankenkasse Reha über die Rentenversicherung
Zuzahlung 10 € pro Kalendertag 10 € pro Kalendertag, nur stationär
Höchstdauer 28 Tage im Kalenderjahr, also maximal 280 € 42 Tage im Kalenderjahr; bei Anschlussreha nur 14 Tage
Anrechnung Zuzahlungen bei Krankenkasse und Rentenversicherung werden im selben Kalenderjahr gegenseitig angerechnet. Wer die Tage ausgeschöpft hat, zahlt nichts mehr.
Befreiung Über die Belastungsgrenze: 2 % des Bruttoeinkommens im Jahr, bei chronischer Erkrankung 1 % Auf Antrag bei geringem Einkommen; bei Übergangsgeld und unter 18 Jahren grundsätzlich beitragsfrei
Ambulant Tagesklinik ist zuzahlungsfrei Ambulante Reha ist zuzahlungsfrei

Beides ist deutlich weniger, als die meisten befürchten. Die Behandlung selbst kostet dich nichts – die Zuzahlung ist rechnerisch dafür gedacht, dass du zu Hause nichts für Essen ausgibst.

Wovon lebe ich in der Zeit?

  • Die ersten sechs Wochen: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, das volle Gehalt läuft weiter.
  • Danach Krankengeld der Krankenkasse – ungefähr 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettos. Für dieselbe Erkrankung gibt es Krankengeld bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
  • Während einer DRV-Reha zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld, sofern kein Gehalt mehr fließt. Es ist ähnlich hoch wie das Krankengeld, kommt aber von einer anderen Stelle – das muss man wissen, damit man nicht in eine Lücke fällt.
  • Ohne Erwerbstätigkeit: Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung laufen weiter. Melde den Aufenthalt beim zuständigen Amt, sonst gibt es Rückfragen.
Praktisch: Kläre vor der Aufnahme, wer deine Krankmeldungen weitergibt und wann die Klinik sie ausstellt. Ein vergessener Auszahlungsschein ist der häufigste Grund dafür, dass Krankengeld ins Stocken gerät – ausgerechnet in Wochen, in denen niemand Kraft für Behördentelefonate hat.

Drei Zugangswege

Je akuter der Weg, desto weniger Papier. Das ist die tröstlichste Regel im ganzen System.

Akutpsychiatrie: heute noch möglich

  1. Direkt in die Notaufnahme Jede psychiatrische Klinik hat eine Aufnahme, die rund um die Uhr besetzt ist. Du brauchst keine Einweisung, keinen Termin und keine Überweisung. Hingehen und sagen, dass es nicht mehr geht, reicht.
  2. Oder mit Einweisung Haus- oder Facharztpraxis stellt eine Krankenhauseinweisung aus. Das beschleunigt nichts Grundsätzliches, macht das Gespräch an der Aufnahme aber kürzer.
  3. Aufnahmegespräch Dort wird eingeschätzt, ob eine stationäre Aufnahme nötig ist. Möglich sind drei Ergebnisse: Aufnahme heute, ein Termin in den nächsten Tagen, oder eine ambulante Alternative wie die psychiatrische Institutsambulanz.
  4. Wenn kein Bett frei ist Kliniken sind zur Aufnahme im Rahmen ihres Versorgungsauftrags verpflichtet, aber Betten sind endlich. Frag dann ausdrücklich nach: Weiterverweis an ein anderes Haus, Aufnahme auf eine andere Station, oder ein fester Termin. Lass dich nicht ohne konkrete nächste Adresse nach Hause schicken.

Psychosomatische Klinik: Wochen bis Monate

  1. Kliniken auswählen Such dir drei bis fünf Häuser aus und bewirb dich überall gleichzeitig. Das ist ausdrücklich erlaubt und verkürzt die Wartezeit erheblich.
  2. Einweisung besorgen Von der Hausarzt- oder Facharztpraxis, oft zusammen mit einem kurzen Bericht.
  3. Anmeldung und Vorgespräch Die meisten Häuser haben ein Anmeldeformular auf ihrer Website. Danach folgt ein Vorgespräch – telefonisch, per Video oder vor Ort.
  4. Warten, aber nicht passiv Melde dich alle paar Wochen und frag nach kurzfristigen Absagen. Wer erreichbar und flexibel ist, rückt auf.

Reha: der Antragsweg

  1. Formulare besorgen Zentral ist G0100 (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe) plus G0110 (Anlage zur medizinischen Reha). Beides gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung, auch als Online-Antrag.
  2. Ärztlichen Befundbericht anfordern Formular S0051, ausgefüllt von deiner Ärztin oder deinem Arzt. Das ist der Teil, der über die Bewilligung entscheidet. Sprich vorher darüber, was drinstehen sollte – vor allem der Bezug zur Arbeitsfähigkeit.
  3. Wunschklinik eintragen Du darfst bis zu drei Einrichtungen in eigener Rangfolge benennen. Nutze das – es ist dein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht und der wirksamste Hebel, den du im ganzen Verfahren hast. Wer nichts einträgt, bekommt Vorschläge der DRV.
  4. Bescheid abwarten Das dauert typischerweise einige Wochen. Bei Ablehnung hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch – der lohnt sich oft, besonders mit einem ergänzten ärztlichen Bericht.
Die Vier-Jahres-Regel: Eine medizinische Reha wird regulär nur alle vier Jahre bewilligt. Aus gesundheitlichen Gründen sind Ausnahmen möglich – das muss dann aber ärztlich begründet werden. Wenn deine letzte Reha noch nicht lange her ist, sprich das im Antrag von vornherein an, statt auf die Ablehnung zu warten.

Zwischen ambulant und stationär

Psychiatrische Institutsambulanz

An Kliniken angegliedert, behandelt engmaschig und multiprofessionell. Oft die schnellste Möglichkeit, überhaupt an fachärztliche Behandlung zu kommen – auch als Überbrückung.

Behandlung zu Hause

Manche Kliniken bieten aufsuchende Behandlung durch ein Team an, gleichwertig zur Station. Nicht überall verfügbar, aber immer eine Frage wert – vor allem mit Kindern oder Tieren zu Hause.

Sozialpsychiatrischer Dienst

Beim Gesundheitsamt, kostenlos, kennt die regionalen Häuser und Wartezeiten. Die unterschätzteste Anlaufstelle im ganzen System.

Was passiert eigentlich bei der Aufnahme?

Die Angst vor dem ersten Tag hält viele Menschen länger zurück als die Erkrankung selbst. Meist deshalb, weil niemand erzählt, wie es wirklich abläuft. Also: der Reihe nach.

Ankommen

Du meldest dich an der Aufnahme oder Pforte. Es folgt eine Wartezeit – oft eine längere, weil akute Fälle vorgehen. Nimm etwas zu trinken und Kopfhörer mit; das ist der praktischste Rat für diesen Tag.

Das Aufnahmegespräch

Ein Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt, meist 30 bis 60 Minuten. Gefragt wird nach der aktuellen Situation, dem Verlauf, früheren Behandlungen, Medikamenten, körperlichen Erkrankungen und deinem Umfeld. Du musst nichts vorbereitet haben und nichts druckreif erzählen können. „Ich weiß es nicht" ist eine zulässige Antwort.

Es wird auch nach Suizidgedanken gefragt – direkt und ohne Umschweife. Das gehört zur Routine und ist keine Prüfung, die man bestehen oder verlieren kann. Ehrliche Antworten führen zu passender Behandlung, geschönte zu unpassender.

Formales

Du unterschreibst den Behandlungsvertrag und Datenschutzerklärungen und legst fest, wem Auskunft gegeben werden darf. Diesen Punkt bestimmst ausschließlich du: Ohne deine Freigabe erfährt niemand etwas, auch keine Angehörigen. Es folgt meist eine körperliche Untersuchung mit Blutabnahme – auch das ist Routine.

Die Sache mit der Tasche

Auf vielen Stationen wird das Gepäck gemeinsam mit dir durchgesehen. Das fühlt sich unangenehm an und ist der Punkt, den Betroffene im Rückblick am häufigsten als demütigend beschreiben. Es geht dabei nicht um Misstrauen dir gegenüber, sondern um die Sicherheit aller auf der Station. Gegenstände, die riskant sein könnten, werden verwahrt und bei der Entlassung zurückgegeben; oft kannst du sie unter Aufsicht benutzen. Wertsachen kommen in den Klinik-Tresor.

Die Station

Meist ein Zwei- oder Dreibettzimmer, seltener ein Einzelzimmer. Es gibt einen Aufenthaltsraum, feste Essenszeiten und einen Tagesplan. In den ersten Tagen ist das Programm oft reduziert – das ist Absicht: Ankommen kommt vor Therapie.

Handynutzung ist auf den meisten Stationen erlaubt, teils mit Einschränkungen zu bestimmten Zeiten oder in Gruppenräumen. Frag konkret nach, statt es zu vermuten.

Die erste Nacht

Sie ist häufig die schwerste. Fremde Umgebung, Geräusche, ein unbekannter Mensch im Zimmer, nachts Kontrollgänge durch die Pflege. Fast alle beschreiben, dass sie am ersten Abend gehen wollten – und dass es ab dem dritten oder vierten Tag deutlich besser wurde. Wenn du nachts nicht schlafen kannst: Die Nachtwache ist genau dafür da. Es ist ausdrücklich erlaubt, um zwei Uhr morgens im Stationszimmer zu klingeln.

Wie der Alltag danach aussieht

  • Fester Rhythmus: Frühstück, Visite, Therapieblöcke, Mittagessen, weitere Termine, Abend zur freien Verfügung
  • Einzelgespräche, Gruppentherapie, dazu Ergo-, Bewegungs-, Musik- oder Kunsttherapie
  • Bezugspflege: eine feste Ansprechperson aus dem Pflegeteam
  • Ausgang wird individuell geregelt und meist rasch erweitert; Besuch ist zu festen Zeiten möglich
  • Wochenendbeurlaubungen sind üblich, sobald es passt

Was mitnehmen?

Häkchen bleiben in deinem Browser gespeichert – du kannst die Liste über mehrere Tage abarbeiten.

Was du nicht brauchst: viel Bargeld, Schmuck, Laptop. Und keine perfekte Vorbereitung – fehlende Dinge kann fast immer jemand nachbringen, und die meisten Kliniken helfen unkompliziert weiter.

Fragen, die kaum jemand laut stellt

Genau diese Sorgen halten Menschen jahrelang von Behandlung ab. Deshalb hier ohne Beschönigung – auch dort, wo die Antwort nicht nur beruhigend ist.

Werde ich eingesperrt?

Nein – die allermeisten Aufnahmen sind freiwillig, und die allermeisten Stationen sind offen. Du kommst freiwillig, du kannst gehen. Geschützte Bereiche gibt es, sie betreffen aber einen kleinen Teil der Behandlungen.

Eine Unterbringung gegen den Willen ist nur bei akuter Gefahr für dich oder andere möglich, richtet sich nach dem Landesgesetz und braucht sehr schnell eine richterliche Entscheidung. Sie ist zeitlich befristet und anfechtbar. Wer freiwillig kommt und mitarbeitet, gerät praktisch nie in diese Situation.

Bekomme ich zwangsweise Medikamente?

Nein. Jede Behandlung braucht deine Einwilligung, und du darfst sie ablehnen. Zwangsbehandlung ist an sehr enge rechtliche Voraussetzungen gebunden und in der normalen Behandlung kein Thema.

Was du erlebst, ist etwas anderes: Es wird dir etwas vorgeschlagen, manchmal nachdrücklich. Du darfst dann nach Alternativen, Wirkungen und Nebenwirkungen fragen und dir Bedenkzeit nehmen. Ein Nein zu einem bestimmten Medikament ist kein Grund für eine Entlassung.

Kann ich einfach wieder gehen?

Ja. Bei freiwilliger Aufnahme kannst du die Behandlung jederzeit beenden – gegebenenfalls auf eigene Verantwortung, mit einer entsprechenden Unterschrift. Das Team wird versuchen, dich zum Bleiben zu bewegen, und das ist auch dessen Aufgabe. Entscheiden tust du.

Ein Rat aus vielen Erfahrungsberichten: Triff diese Entscheidung nicht am ersten Abend. Gib es drei Tage.

Erfährt mein Arbeitgeber, was ich habe?

Nein. Der Arbeitgeber bekommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Diagnose. Er erfährt, dass und wie lange du krank bist – nicht warum, und auch nicht, wo du behandelt wirst.

Bei einer DRV-Reha erfährt der Arbeitgeber, dass es sich um eine Reha handelt, weil das für den Entgeltfortzahlungsanspruch relevant ist. Die Diagnose bleibt auch dort geschützt.

Verliere ich meinen Führerschein?

Eine psychische Erkrankung oder ein Klinikaufenthalt führen für sich genommen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis. Relevant wird es nur bei bestimmten Zuständen, die die Fahreignung tatsächlich beeinträchtigen, und in aller Regel erst, wenn die Behörde ohnehin eingeschaltet ist. Die Klinik meldet nichts an die Führerscheinstelle.

Wovon du ausgehen solltest: Unter akuter Symptomatik oder frisch eingestellter Medikation solltest du nicht fahren. Das ist eine Frage der Sicherheit, nicht der Behörde – sprich es in der Klinik an.

Was ist mit Verbeamtung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Hier ist die ehrliche Antwort unbequem: Bei einer Verbeamtung kann eine psychische Vorerkrankung in der amtsärztlichen Untersuchung eine Rolle spielen, und bei neuen Versicherungsverträgen führen Gesundheitsfragen zu Rückfragen, Ausschlüssen oder Ablehnung. Das ist real und wird oft kleingeredet.

Was ebenso wahr ist: Bestehende Verträge bleiben unberührt, viele Menschen werden trotz Vorgeschichte verbeamtet, und eine unbehandelte Erkrankung schadet einer Beamtenlaufbahn am Ende deutlich mehr als eine behandelte. Wenn du konkret vor einer Verbeamtung stehst, lass dich vorher gezielt beraten – aber verschiebe keine notwendige Behandlung darauf.

Nimmt man mir meine Kinder weg?

Nein. Eine psychische Erkrankung und ein Klinikaufenthalt sind für sich genommen kein Grund für Maßnahmen des Jugendamts. Behandlung zu suchen spricht für verantwortliche Elternschaft, nicht dagegen.

Was du brauchst, ist eine geklärte Betreuung für die Zeit des Aufenthalts. Wenn dabei niemand einspringen kann, ist das Jugendamt zuständig und hilft – es gibt dafür Familienpflege und Hilfen zur Erziehung. Sprich die Sozialarbeit der Klinik früh an, die kennt die Wege.

Bin ich „krank genug"?

Diese Frage stellen fast alle. Es gibt keine Schwelle, die man überschreiten muss, und niemand vergleicht dich mit anderen. Wenn du seit Wochen nicht mehr funktionierst, wenn ambulante Behandlung nicht reicht oder gar nicht zu bekommen ist, wenn du Angst vor dir selbst hast – dann ist eine Klinik angemessen.

Der häufigste Satz nach einer Aufnahme lautet nicht „das war übertrieben", sondern „hätte ich das mal früher gemacht".

Sprich darüber, bevor du entscheidest. Im Forum gibt es viele, die alle vier Wege gegangen sind und ehrlich erzählen, wie es war – auch, was nicht gut lief. Erfahrungen von Menschen, die es hinter sich haben, nehmen mehr Angst als jeder Informationstext.

Zum Schluss: Diese Seite ist keine medizinische oder rechtliche Beratung. Sie fasst zusammen, was in Klinikinformationen, bei den Kostenträgern und in den Erfahrungsberichten unserer Community gängig ist. Abläufe unterscheiden sich von Haus zu Haus – frag im Zweifel direkt in der Klinik nach, das ist ausdrücklich erwünscht.

Rechtsstand der Angaben zu Zuzahlungen, Formularen und Fristen: August 2026.

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